Der Schlüsseldienst muss kommen: Wer zahlt?

Ein Schlüssel bricht im Schloss ab, geht verloren oder liegt versehentlich noch in der Wohnung. Zügig und versiert schaffen Schlüsseldienste in solchen Notfällen Abhilfe. Doch wer zahlt den Einsatz der Fachfirma? Immer wieder treten Kunden mit dieser Frage an uns heran.

Wir haben für Sie das Wichtigste zu diesem Thema zusammengefasst.

Selbstverschulden oder technischer Defekt?

Eine pauschale Aussage zu diesem Sachverhalt können auch wir nicht geben. Situationsabhängig sind entweder Mieter oder Vermieter für die Rechnung des Schlüsseldienstes verantwortlich.

Wurde die Situation vom Mieter selbst verursacht, muss er folgerichtig auch die Kosten dafür übernehmen. Beispiele hierfür sind u.a.:

Liegt der Notsituation jedoch ein technischer Defekt zugrunde, wird der Vermieter in die Pflicht genommen. Er trägt die Verantwortung dafür, die Mietsache in einem jederzeit nutzbaren Zustand zu halten. Beispiele für die Kostenübernahme durch den Vermieter sind:

Mieter haben eine Mitwirkungspflicht

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch stehen Mieter in der Pflicht, Mängel und Schwierigkeiten ihrem Vermieter zu melden. Hakt beispielsweise das Schloss der Hauseingangstür bereits seit Wochen, muss die Hausverwaltung bzw. der Hausmeister darüber informiert werden.

Bleibt diese Mängelanzeige aus, darf der Vermieter die Kosten des Schlüsseldienstes für eine Türnotöffnung dem Mieter in Rechnung stellen.

Die Haftpflichtversicherung prüfen

Die Haftpflichtversicherung gehört für jeden Bürger zu den wichtigsten Absicherungen. Manche Versicherer tragen die Kosten des Schlüsseldienstes im Falle einer selbstverschuldeten Situation, zum Beispiel bei Verlust des Schlüssels. Für die Mieter könnten hohe Folgekosten entstehen, wenn etwa im Haus eine Schließanlage installiert ist.

Den Mietvertrag sorgfältig lesen

Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. Vielfach enthalten Mietverträge eine sogenannte Kleinreparaturklausel. Sie besagt, dass kleinere Reparaturen vom Mieter selbst zu tragen sind. Im Vertrag müssen jedoch die betreffenden Gegenstände erfasst sein. Desweiteren braucht die Kleinreparaturklausel für ihre Rechtsgültigkeit eine Obergrenze pro Reparatur sowie die maximale Kostengrenze für alle Instandsetzungen pro Jahr.

Vermeiden Sie Probleme

Um aufreibende und unklare Situationen zu vermeiden, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

Muss die Tür durch einen Schlüsseldienst geöffnet werden, raten wir auf diese wichtigen Hinweise zu achten: